Urteil Oberverwaltungsgericht Schleswig

Stand: 19.06.2013 17:07 Uhr

Zwischenlager Brunsbüttel nicht rechtens

Die Genehmigung zur Lagerung abgebrannter Brennstäbe im Zwischenlager
Brunsbüttel ist aufgehoben.  Im Prozess um die Genehmigung des
Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis
Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein
weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag,
dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager
nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall
eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit
speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt
worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren
Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes
des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.

In dem Verfahren ging es um eine bereits 2003 erteilte Genehmigung,
dort abgebrannte Brennelemente zwischenzulagern. Dagegen hatte ein
Anwohner geklagt - und jetzt Recht bekommen. Die Genehmigung war vom
Bundesamt für Strahlenschutz erteilt worden. Noch ist unklar, was das
für die in Brunsbüttel gelagerten Behälter mit Brennstäben bedeutet.

Jahrelanger Rechtsstreit

Einige Menschen haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht bei den
Protesten gegen den Prozess zum Zwischenlager versammelt. Ein Anwohner
hatte gegen die Genehmigung für das Zwischenlager geklagt.  Mit dem
Urteil endete der seit fast zehn Jahren währende Rechtsstreit. Die
Klage datierte bereits aus dem Jahr 2004. In einem ersten Verfahren
hatte das Schleswiger Gericht die Klage mit der Begründung
zurückgewiesen, dass Einzelne nicht den Schutz vor Terror einklagen
könnten. Das sah das Bundesverwaltungsgericht 2008 jedoch anders und
überwies das Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht.

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